Kinderschutzkonzept
Schwimmschule Wasserlust
Präambel und Geltungsbereich
In der Schwimmschule Wasserlust steht das Wohlergehen, die Sicherheit und der Schutz jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt. Wir schaffen eine Umgebung, in der Kinder in einem geschützten Rahmen ihre Schwimmfähigkeiten spielerisch und altersgerecht entwickeln können.
Dieses Kinderschutzkonzept gilt für alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie ehrenamtlich Tätigen, die im Rahmen der Schwimmschule Wasserlust mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.
Grundsätze des Kinderschutzes
Wir erkennen das Recht von Kindern auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung an und achten diese konsequent.
Grundhaltung
- Kinder werden in ihrer Persönlichkeit, Würde und ihren Grenzen respektiert.
- Kinder sollen lernen, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und „Nein“ sagen zu dürfen.
- Wir fördern Selbstbewusstsein, Selbstwahrnehmung und Mitbestimmung der Kinder.
- Jede Form von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt wird nicht toleriert und geahndet.
Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern
Körperkontakt und Nähe
Körperkontakte erfolgen ausschließlich zweckgebunden im Rahmen der Schwimmausbildung (Sicherungs, Halte- und Rettungsgriffe, Hilfestellung im Wasser) und werden kindgerecht erklärt.
Körperliche Berührungen zu Trost- oder Motivationszwecken erfolgen nur, wenn das Kind einverstanden ist (z.B. Schulterklopfen, „High Five“).
Keine körperlichen Kontakte gegen den ausdrücklichen oder nonverbal erkennbaren Willen eines Kindes.
Sprache und Umgangston
Wir sprechen mit Kindern respektvoll, wertschätzend und altersgerecht.
Herabwürdigende, beschämende oder sexualisierte Kommentare sind verboten.
Es gibt keine „Geheimnisse“ zwischen Mitarbeitenden und Kindern; Absprachen, die nicht transparent sind, sind untersagt.
Duschen, Umziehen und Toilettengänge
Duschen und Umziehen erfolgen grundsätzlich durch die Eltern/Begleitpersonen, sofern die Kinder dazu Unterstützung benötigen.
Mitarbeitende helfen Kindern beim Duschen/Umziehen vor oder nach dem Unterricht nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit den Eltern/Begleitpersonen; die Hilfe wird so offen und transparent wie möglich gestaltet (z.B. offene Türen, Sichtkontakt zu anderen Erwachsenen).
Ein Duschen während des Unterrichts findet nur im Rahmen eines Begrüßungsrituals zur spielerische Stundeneinstimmung durch Mitarbeitende statt. Es erfolgt kein Einseifen, Shampoonieren oder intensives Waschen durch Mitarbeitende. Dies ist ausschließlich den Eltern/Begleitpersonen vorbehalten.
Toilettengänge der Kinder und Jugendlichen sollen durch diese eigenständig erledigt werden. Im Ausnahmefall und auch nur wenn die Aufsicht der restlichen Gruppe gewährleistet ist, begleitet der Mitarbeitende das Kind bis zur Toilettentür und wartet vor der Tür auf das Kind, um es wieder zum Schwimmtraining mitzunehmen.
Bekleidung der Mitarbeitenden
Mitarbeitende tragen angemessene Schwimmbekleidung, die den Oberkörper weitgehend bedeckt (z.B. Neoprenanzug, Badeoberteil, T-Shirts).
Die Bekleidung soll den Haut-zu-Haut-Kontakt reduzieren und eine professionelle Distanz unterstützen.
Regeln zu Fotos, Videos und digitalen Medien
Das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen der Kinder während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt – sowohl für Eltern/Begleitpersonen als auch für Mitarbeitende.
Ausnahmen (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit der Schwimmschule) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und der Schwimmschulleitung zulässig.
Personal, Auswahl und Qualifizierung
Alle Mitarbeitenden legen vor Aufnahme der Tätigkeit neben den erforderlichen Unterlagen zum Nachweis einer fachlichen und persönlichen Eignung und Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (gem. §72a SGB VIII) vor.
Im Bewerbungs- und Einarbeitungsprozess wird das Thema Kinderschutz ausdrücklich angesprochen; alle Mitarbeitenden verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung dieses Kinderschutzkonzepts und eines Verhaltenskodex.
Rolle der Eltern und Transparenz
Eltern werden über Abläufe von Umziehen, Duschen und Kursdurchführung vor Kursbeginn informiert und können bei Bedarf Rückfragen stellen.
Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Unterrichtsgeschehen einzusehen (z.B. durch Sichtfenster, Zuschauerbereich), sofern die Gegebenheiten des Bades dies zulassen und es den Schwimmschulablauf nicht stört.
Bei leichten Sportverletzungen werden die Eltern/Begleitpersonen gerufen/informiert und Erste Hilfe geleistet. Bei schweren Sportverletzungen wird ein Krankenwagen gerufen, Erste Hilfe geleistet und die Eltern/Begleitpersonen informiert.
Im Zweifelsfall wird immer ein Krankenwagen bzw. Notruf gewählt.
Trainer verabreichen keine Medikamente.
Vorgehen bei Auffälligkeiten und Verdachtsfällen
Grundsätze
Jeder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird ernst genommen.
Es gilt das Prinzip: Schutz des Kindes steht an erster Stelle, gleichzeitig wird sorgfältig und verhältnismäßig vorgegangen
Interne Meldewege
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Beobachtungen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes hinweisen (körperliche Verletzungen, auffälliges Verhalten, Äußerungen des Kindes, Beobachtungen von Übergriffen), umgehend an den benannte Kinderschutzbeauftragte bzw. die Leitung der Schwimmschule zu melden.
Die Kinderschutzbeauftragte dokumentiert den Verdacht schriftlich (Datum, Uhrzeit, Beobachtung, Beteiligte) und prüft weitere Schritte.
Einbindung externer Fachstellen
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt nach Möglichkeit die Beratung durch eine erfahrene Fachkraft (z.B. Kinderschutzfachkraft, Fachberatungsstelle).
Wenn der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann oder sich erhärtet, wird – gemäß § 8a SGB VIII – das zuständige Jugendamt informiert.
Verdacht gegen Mitarbeitende
Losgelöst von o.g. internen und externen Maßnahmen wird bei Verdacht auf Übergriffe durch Mitarbeitende die betreffende Person unverzüglich vorläufig aus der Tätigkeit mit Kindern genommen, bis der Sachverhalt geprüft ist.
Je nach Lage und losgelöst von rechtlichen Schritten externer Stellen werden arbeits- und zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
Dokumentation und Datenschutz
Alle relevanten Vorkommnisse, Gespräche und Verdachtsmomente werden zeitnah, sachlich und für externe Dritte nachvollziehbar dokumentiert.
Die Dokumentationen werden vertraulich behandelt und nur befugten Personen zugänglich gemacht; die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Anhang
Name und Kontaktdaten der Schwimmschule Wasserlust:
Wasserlust GmbH
Vinckestrasse 4
40470 Düsseldorf
Andrea Prante
0152- 28647622
info@schwimmschule-wasserlust.de
Name und Kontaktdaten des Kinderschutzbeauftragten:
Michael Prante
0173-7393745
michael.prante@icloud.com
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40470 Düsseldorf